L17+A2 – Ausbildung zum
Auto- und Motorradführerschein
Voraussetzung:
- Mindestens 15½ Jahre für L17 bzw. mind. 16 Jahre für A2
- Verkehrszulässig
- Geistige und körperliche Eignung
Ablauf der Ausbildung:
- Grundkurs der Klasse B
- Zusatzkurs der Klasse A
- 17 B Fahrlektionen und 14 A Fahrlektionen
- Theoretische Prüfung für A und B ist möglich, wenn alle Kurse absolviert wurden => nur 18 Monate gültig!!!
- Praktische Prüfung für B ist frühestens ab deinem 17. Geburtstag möglich.
- Praktische Prüfung für A2 ist frühestens ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Dokumente benötigen wir für den Führerscheinantrag:
- 1 EU-Passfoto
- Kopie der Geburtsurkunde
- Reisepass
- Erste-Hilfe-Ausweis
- Ärztliche Untersuchung (am Mittwoch in jeder ungeraden Woche ab 17 Uhr in der Fahrschule möglich)
- Ausbildungsvertrag (erhältst du in der Fahrschule)
Folgende Dokumente benötigen wir für den L17-Antrag:
- Ev. Zustimmungserklärung
- Erklärung des Zulassungsbesitzers
Folgende Dokumente benötigst du für die Arztuntersuchung:
- Lichtbildausweis
- € 35,00 bei Kombination mit C/CE sind es € 50,00
Voraussetzungen für die Begleitpersonen (max. 2 Personen):
- Besitz der Lenkberechtigung B seit mindestens 7 Jahren
- Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
- Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften
- Eine Person darf nur 2 Bewerber innerhalb von zwölf Monaten unentgeltlich begleiten
- Erklärung muss in der Fahrschule abgegeben werden
Voraussetzungen während der Ausbildungsfahrt:
- Tafel mit Aufschrift „L17“ und „Ausbildungsfahrt“ gut sichtbar vorne und hinten anbringen. (Ausbildungstafel nur bei Ausbildungsfahrten verwenden.)
- Sicherheitsgurt muss von allen Insassen verwendet werden.
- Alkoholverbot (Bewerber/In und Begleiter/In 0,1 ‰)
- Verkehrsvorschriften einhalten.
- Begleiter/In darf dich keinen gefährlichen Situationen aussetzen.
Der L17-Führerschein gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.
Es besteht eine Probezeit bis zum vollendetem 20. Lebensjahr.
Klasse L17+A2:
- Beginn Kurs
- Sobald du mit dem Kurs angefangen hast, kannst du dir deine ersten
Fahrlektionen im Büro ausmachen
-
Dringend: Abgeben der erforderlichen Dokumente
- Ärztliche Untersuchung nicht vergessen (18 Monate gültig)
- 12 B Fahrlektionen sind für die 3000 km nötig
- Sobald du den Kurs fertig besucht hast: Theorieprüfung (von deinen
Fahrlektionen unabhängig, ist 18 Monate gültig!!!)
- Besuch der L17-Vorbesprechung (Termine siehe Kursplan)
- Die Ausbildungsbestätigung wird von der Fahrschule zur Behörde geschickt, diese übermittelt dir die Übungsfahrtenbewilligung per Post.
- Sobald du die Bewilligung hast, kannst du mit den 3000 km beginnen.
- Nach jedem 1000sten Kilometer in der Fahrschule melden, wir machen einen Termin für die jeweiligen Schulungsfahrten aus (1000 km- und 2000 km – Schulung ist mit dem eigenem Auto und Begleiter, die 3000 km – Schulung findet mit dem Fahrschulauto statt – diesmal ohne Begleiter)
- Fahrtenprotokoll abgeben (bei 3000er-Schulung)
- Termin für KFZ-Erklärung ausmachen und zur praktischen Prüfung anmelden (spätestens 1 Woche vor geplantem Antritt)!
MEHRPHASENAUSBILDUNG
Sie besteht aus:
- Fahrsicherheitstraining für A und B
im Zeitraum von 3 bis 9 Monat
- Perfektionsfahrt für A und B
im Zeitraum von 6 bis 12 Monat
Bei Nichteinhaltung kann von der Behörde der Führerschein entzogen werden.
Unser Übungsplatz steht unseren Kunden die Übungsfahrten machen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Informationsblatt L17 +A2
Größe ca. 90 KB
Führerscheinklassen
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