Förderung für junge
Mitglieder der AK Oberösterreich
MEHRPHASE FAHRSICHERHEITSTRAINING KLASSE B

Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren.
Dabei können junge AK-Mitglieder künftig mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen.

https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/mitgliedschaft/foerderungenfuermitglieder/Zuschuss_zum_Fahrsicherheitstraining.html

Ablauf: der Schüler bezahlt und absolviert das Fahrsicherheitstraining.
Im Anschluss reicht er auf der Arbeiterkammerseite online (unter: https://ooe.arbeiterkammer.at/system/formulare/Zuschuss_zum_Fahrsicherheitstraining.html) die Führerscheinkopie und die Rechnung + Urkunde vom Fahrsicherheitstraining ein und bekommt die € 100,00 auf sein Konto rückerstattet.


75€ Förderung vom Land Oberösterreich für
Fahrtechniktrainings für Motorräder (NICHT im Rahmen der Mehrphasenausbildung)

Die Zulassungszahlen für Motorräder steigen seit Jahren kontinuierlich. Durch die damit verbundene höhere Anzahl an Motorradfahrern als Teilnehmer am Verkehrsgeschehen nimmt auch die Gefahr von Unfällen mit Motorradbeteiligung zu. Es liegt in der Natur der Sache, dass Motorrad-Unfälle oft mit Verletzungen oder sogar tödlich enden. Die Unfallursache ist häufig – vor allem bei Fahrern zwischen 35 und 45 Jahren –  in geringer Fahrpraxis, aber auch unterschätztem Risiko, zu finden.

Um die Unfallzahlen zu reduzieren, möchte das Verkehrsressort des Landes Oberösterreich möglichst viele Motorradlenkerinnen und Motorradlenker dafür gewinnen, ein Fahrtechniktraining zu besuchen. Das Land Oberösterreich bietet daher einen Sicherheitsbonus für den Besuch eines Fahrtechniktrainings in Form eines Gutscheines an.
Damit der Bonus in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Wohnsitz in Oberösterreich
  • Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse A1, A2, A (ausgenommen Personen, welche die Mehrphasenausbildung noch nicht abgeschlossen haben sowie Probeführerscheinbesitzer) oder
  • Eintrag des Codes 111 im Führerschein (= Berechtigung zum Lenken von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm)

Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/fahrtechniktraining.htm

Gutscheinanforderung:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/60407.htm